(LVPE Bremen e.V.) gegründet 1997
Postadresse: Züricher Straße 40, 28325 Bremen
Telefon: 0421/40989347
E-mail: vorstand.lvpe-hb@gmx.de
Wir sind ein gemeinnütziger Verein von Psychiatrie-Erfahrenen (Betroffenen) und wollen eine Verbesserung in der psychiatrischen Versorgung erreichen, ohne Zwang und Gewalt in der Behandlung. Unsere Mitglieder sind in verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen vertreten, z.B. in der Besuchskommission und dem Landespsychiatrieausschuss. An der Umsetzung der Psychiatriereform (Beschluss der Bürgerschaft von 2013) sind wir aktiv beteiligt. Wir möchten die "Sondergesetzte" für psychisch Erkrankte abschaffen, die Grundrechte sollten auch für Psychiatriepatienten gelten und die Medikamente (Psychopharmaka) sollten vorsichtiger eingesetzt werden. Eine Zwangsbehandlung mit Antipsychotika (Neuroleptika) sehen wir kritisch, ebenso eine Fixierung am Bett. Diese Zwangsmaßnahmen wollen wir durch Änderungen im PsychKG (Gesetz) stark einschränken. Ebenso sollte jedem mit richterlichem Beschluss Untergebrachten in der Psychiatrie ein täglicher Ausgang ins Freie von mindestens 1 Stunde zustehen, da es sich hier um Freiheitsentzug handelt. Wir möchten vermehrt ehemalige Patienten mit einer Zusatzausbildung (EX-IN) in der psychiatrischen Versorgung einsetzen. Hier arbeiten wir mit der EXPA e.V. zusammen. Wer Interesse an unserer Arbeit hat, kann zu unseren Treffen kommen oder per Email oder Telefon Kontakt zu uns aufnehmen. Wir beraten und unterstützen auch Hilfesuchende.
Zu unseren monatlichen Treffs kann jeder Interessierte kommen auch ohne Mitgliedschaft.
26.11.2024
Ambulante Zwangsbehandlung droht!
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass Zwangsbehandlungen nicht mehr nur in den Kliniken durchgeführt werden dürfen. Hierzu gibt es eine Pressemitteilung vom BPE und der BPE. Der LVPE Bremen arbeitet an einer Stellungnahme.
Stellungnahme des LVPE Bremen e.V. zur geplanten ambulanten Zwangsbehandlung psychiatrischen Bereich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir, der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Bremen e.V., lehnen eine Zwangsbehandlung außerhalb einer Klinik grundsätzlich ab.
Dies möchten wir wie folgt begründen:
Man muss zunächst nach Diagnosen unterscheiden. Bei Demenz hat sich gezeigt, dass eine Gabe von Psychopharmaka allgemein schädlich ist, also den Gesundheitszustand verschlechtert und nur negative Folgen hat. Daher werden auf Demenzstationen aktuell auch möglichst keine Psychopharmaka verabreicht.
Bei Depressionen gibt man in der Regel Antidepressiva. Diese stehen aber auf der Liste der Drogen. Depressive nehmen eher freiwillig diese Mittel, in dem Glauben, dass sie wirken. Man hat Tests mit Placebos durchgeführt, die eine ähnliche, leicht positive Wirkung hatten.
Bei Psychosen und Schizophrenie gibt man Antipsychotika, die zuvor Neuroleptika hießen, also Nervengifte. Bei Psychosen kommt es vor, dass die verordneten Medikamente verweigert werden. Dies liegt aber eher an schlechten Vorerfahrungen mit diesen Mitteln. Sie haben oft starke Nebenwirkungen, da sie das komplette Nervensystem angreifen. Es kommt zu Denkblockaden und Krämpfen.
Psychopharmaka sind keine Beruhigungsmittel. Sie führen zur Abhängigkeit. Dies spürt man beim Absetzen oder Reduzieren der Dosis.
Keines dieser Mittel, egal gegen welche psychische Störung, wirkt nachweislich gegen die genannte Art der Erkrankung, bei der es gegeben wird. Es kann teilweise zu einer Besserung des Gesundheitszustandes beitragen, jedenfalls äußerlich erkennbar.
Auslöser psychischer Krisen können u.a. Alkohol und Drogen sein. In der Regel vertragen sich Psychopharmaka nicht mit Alkohol. Wer durch die Gabe von Drogen erkrankt, könnte theoretisch beim Abklingen der Wirkung auch ohne Psychopharmaka nach kurzer Zeit genesen. Ein freiwilliger Verzicht des Patienten auf Alkohol und Drogen wäre sinnvoller als die Einnahme von Psychopharmaka, über oft viele Jahre.
Die Liste mit Risiken und Nebenwirkungen ist bei Psychopharmaka sehr lang. Bei Demenz können wir nur die Gabe von Medikamenten befürworten, die gegen somatische Erkrankungen nachweislich wirken.
Jede verordnete Zwangsmaßnahme muss dokumentiert werden. Wer verordnet? Wer genehmigt? Wer verabreicht und in welcher Form?
Fixierungen, meist an Bett, sind keine Form einer Behandlung, fallen daher raus. Sie dienen nur der Gefahrenabwehr.
Fazit: Eine Gabe von Mitteln, deren Wirkung fragwürdig ist, und nicht die Erkrankung heilt, ist zwangsweise, vor allem im ambulanten Bereich, nicht zu verantworten.
Leider kommt es bei Zwangsbehandlungen oft zu Komplikationen. Daher wird dies bisher nur in den Kliniken gemacht, wo ein Arzt oder eine Ärztin in der Nähe ist. Daher sollte man ambulant nur die Gabe von Mitteln gegen somatische Erkrankungen genehmigen, sofern sich der Gesundheitszustand des Betroffenen dadurch verbessert. Die Medikamente sollten am besten schon vorher am Patienten getestet worden sein. Es darf den Patienten durch Zwang kein Schaden zugefügt werden. Daher ist die Dokumentation sehr wichtig. Im Schadensfall muss jemand haftbar sein.
Behandlung soll dem Wohle des Patienten dienen.
Wenn die Zwangsbehandlung auch in Heimen und Wohngruppen oder allgemein in psychiatrischen Einrichtungen möglich sein soll, muss ein Arzt oder eine Ärztin für den Notfall im Hintergrund sein.
Gegen die zwangsweise Gabe lebensnotwendiger Medikamente haben wir keine Einwände.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Tintelott
Mitglied im Vorstand des LVPE Bremen e.V.
Martin Zinkler verlässt die GENO
Mehr Menschlichkeit in der psychiatrischen Versorgung - gestrichen?
Mit tiefer Bestürzung mussten wir erfahren, dass sich die Gesundheit-Nord im Dezember 2024 von Dr. Martin Zinkler als Chefarzt und Teil der Klinikleitung des Bereiches "Psychiatrie und Psychotherapie" des Klinikums Bremen Ost getrennt hat.
Dr. Zinkler stand maßgeblich für die Umstrukturierung der psychiatrischen Versorgung in Richtung einer Psychiatrie, die den Patienten als Mensch in den Mittelpunkt rückt und ihm selbst bestimmte Hilfe und Unterstützung anbietet, die ohne die bisherigen Machtinstrumente von Zwang und Gewalt und Macht über die von psychischen Erkrankungen betroffenen Personen arbeitet. Er rückte in seinem Entwurf die Freiwilligkeit, sowie den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Professionellen und Betroffenen in den Mittelpunkt und appellierte dafür, ein breit gefächertes Unterstützungsangebot aufzustellen, das den Betroffenen ermöglicht, die Hilfe, die sie sich selbst wünschen und ihrer eigenen Einschätzung nach benötigen, in unterschiedlichen Settings (z.B. ambulant oder stationär) in Anspruch zu nehmen. Ohne die Angst, deswegen in die Mühlen eines Systems zu geraten, das derzeit über ihre Köpfe hinweg Entscheidungen durchzusetzen und etwa ein Verbleiben oder eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik durchzusetzen. Die Vision von Dr. Zinkler dagegen entwirft ein System, in dem das psychiatrische Unterstützungssystem auf diese Machtinstrumente, ebenso auf Zwangsmedikation, Zwangsbehandlung und Fixierungen verzichtet und statt dessen auf Freiwilligkeit, Kooperation und Wahlmöglichkeiten der Betroffenen setzt. So skizziert er gemeinsam mit Dr. Sebastian von Peter das Konzept für eine ausschließlich unterstützende Psychiatrie , die sich auf individuelle Unterstützungsangebote beschränkt, während das Monopol für Macht und Gewalt über andere, sowie das gewaltsame Einbehalten und damit das Ausüben von Freiheitsentzug wieder ausschließlich den polizeilich-juristischen Institutionen zukommt.
In diesem Szenario würden Zwangsbehandlungen und Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie dann endgültig der Vergangenheit angehören, und auf diese Weise den Weg frei machen, um ein tiefer gehendes und weitreichenderes Vertrauensverhältnis zwischen Professionellen und Betroffenen zu ermöglichen. Auf diese Weise könnte zudem eine reale Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von Menschen mit und ohne Diagnose einer psychischen Erkrankung gemäß Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention gewährleistet werden.
Dies würde eine schon lange notwendige Entwicklung hin zu einer menschenrechtskonformen Umstrukturierung der psychiatrischen Versorgungslandschaft einleiten.
Vor diesem Hintergrund sind wir als Betroffenenvertretung schockiert über die Entscheidung der GENO, die offenbar nicht länger gewillt ist, den Weg dieser Entwicklung aktiv mitzugestalten und mitzutragen!
Wir fordern die Gesundheit Nord hiermit ganz expliziert auf, die Entscheidung über die Entlassung von Dr. Martin Zinkler aus seiner Position als Chefarzt und Klinikleitung, noch einmal zu überdenken.
Eine betroffene Person
(für den LVPE Bremen e.V.)
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung in der Psychiatrie
Am 24.07.2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht über zwei Klagen zum Thema Fixierung. Danach sind Fixierungen ärztlich anzuordnen und dürfen ohne richterliche Genehmigung maximal 1/2 Stunde andauern. Längere Fixierungen sind nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt. Außerdem muss eine 1 zu 1 Betreuung durch eine Sitzwache während der Fixierung sichergestellt werden. Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden, dass er die Fixierung nachträglich gerichtlich prüfen lassen kann. Deshalb sind Grund, Dauer und Verlauf der Fixierung zu dokumentieren.
Nachruf
Anfang 2025 verstarb Prof. Peter Kruckenberg. Die betroffenen Psychiatrie-Erfahrenen haben ihm viel zu verdanken. Prof. Kruckenberg war lange Zeit der Chefarzt in der Psychiatrie des Klinikums Bremen Ost. Er hat sich immer für die Anliegen der Betroffenen eingesetzt. So ist es ihm zu verdanken, dass wir 1997 einen Landesverband Psychiatrie-Erfahrener in Bremen gegründet haben. Prof. Kruckenberg hatte erfahren, dass sich der BPE gegründet hatte und sprach damals Betroffene an, um einen Landesverband zu gründen. Er war zuvor daran beteiligt, die Einrichtung Blankenburg aufzulösen und die Patienten dieser Einrichtung in Bremen ambulant zu versorgen. In Blankenburg konnte man lebenslänglich bleiben und die Patienten bekamen nicht einmal echtes Geld, um z.B. eine Flucht zu verhindern. Prof. Kruckenberg hat viele Jahre an Konzepten für eine bessere Qualität in der Psychiatrie gearbeitet. Sein Anliegen war nicht das Wegsperren der Patienten, sondern Therapie und vor allem das Gespräch mit den Patienten suchen. Nachdem Prof. Kruckenberg mit einer Veranstaltung in der oberen Rathaushalle in den Ruhestand verabschiedet wurde, blieb er aber aktiv. So engagierte er sich in der Umsetzung der UN-BRK für den Bereich Psychiatrie und war daran beteiligt, dass es ab 2012 in jeder Bremer Klinik einen Patientenfürsprecher geben musste. Er selbst war anfangs stellvertretener Patientenfürsprecher im KBO. Prof. Kruckenberg wollte die umstrittene Fallpauschale in der Medizin verhindern. Dazu reiste er oft nach Berlin. Leider ohne Erfolg. Er jetzt merkte man in der Regierung, dass dieses Modell nicht funktioniert hat. Prof. Kruckenberg war lange Zeit bei der DGSP aktiv.
Ich selbst habe Peter Kruckenberg als netten, freundlichen Menschen erlebt, der ein großes Fachwissen hatte. Seine Arbeiten zum Thema Qualität in der Psychiatrie helfen unserer Arbeit im LVPE weiter.
Detlef Tintelott
Gut für die seelische Gesundheit
Ein Spaziergang an der frischen Luft ist gut für die seelische Gesundheit, so heißt es. Darum sollte man täglich rausgehen. Wer im Gefängnis oder in der Forensik (Maßregelvollzug) sitzt, hat nach dem Gesetz täglich eine Stunde Ausgang an die frische Luft. Wer aber in der Allgemeinpsychiatrie nach PsychKG wegen Eigen- oder Fremdgefährdung untergebracht ist, hat laut Gesetz kein Anrecht auf Ausgang. Wie sich eine Ausgangssperre anfühlt, haben viele Menschen gerade gespürt, die 2 Wochen in Quarantäne waren. Einige sind in diesen 2 Wochen abgedreht oder wurden gewalttätig. Doch in der Psychiatrie geht man von mindestens 4 Wochen ohne Ausgang aus. Selbst, wenn man Ausgang hat, kann dem Patienten dieser verweigert werden. Beispiel: Eine Patientin sagt, „mir fällt hier drin die Decke auf den Kopf, ich muss dringend an die frische Luft.“ Antwort vom Personal: „In diesem Zustand können wir sie nicht rauslassen.“ Es folgt eine Diskussion, die eskaliert und mit einer Fixierung endet. Wenn normale Menschen nach ein oder zwei Wochen ohne Ausgang abdrehen, wie soll dann ein seelisch Erkrankter bei 4 oder 6 Wochen ohne Ausgang gesunden? Man könnte in den betroffenen Kliniken tägliche, begleitete Ausgänge für alle anbieten. Das Gesetz, Bremer PsychKG, muss dringend eine Regelung für einen täglichen Ausgang an die frische Luft von mindestens 1 Stunde aufnehmen. Mit dem jetzigen Gesetzestext schafft man nur Dauerpatienten, die u.a. wegen der Ausgangssperren abdrehen. Ziel einer Behandlung sollte doch eine schnelle Genesung sein. Die Psychiatrie muss in der Behandlung weg von einem System des Zwangs und der Gewalt.
Detlef Tintelott
Nicht alles schlucken!
„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die Packungsbeilage und fragen sie ihren Arzt oder Apotheker.“ So kennen wir es aus der Fernsehwerbung. Eigentlich müsste dies auch für Psychopharmaka gelten. Doch wer wird schon in der Psychiatrie vor Risiken gewarnt? Man wird leider eher dazu gezwungen, bestimmte Medikamente zu schlucken, da es sonst zu Zwangsmaßnahmen kommen könnte. Aber man kann sich auf Nachfrage die Wirkung und Nebenwirkungen vom Arzt erklären lassen. Oder man lässt sich die Packungsbeilage geben und liest es selber nach. Wer meint, ein Medikament nicht zu vertragen, kann dem Arzt erklären, welche der aufgelisteten Nebenwirkungen er hat. Wer mehrere Medikamente verordnet bekommt, sollte diese Kombination vom Apotheker prüfen lassen. Ab 4 Medikamenten kann es gefährlich werden. Man sollte immer bedenken, dass Psychopharmaka die seelischen Erkrankungen nicht heilen, sondern lindern. Psychopharmaka sollten nicht missbraucht werden. Man muss nicht gleich gegen jedes kleine Problem eine Pille schlucken. Antidepressiva werden als Drogen geführt. Tavor kann nach wenigen Wochen süchtig machen. Haldol kann zu erheblichen Schäden führen. Man muss aufpassen, nicht Tablettensüchtig zu werden. Wer ein oder zwei helfende Medikamente gefunden hat, sollte diese nicht ohne Absprache mit dem behandelnden Arzt absetzen. Ich möchte alle, die Medikamente nehmen, vor Alkohol und Drogen warnen. Es kann zu erheblichen Nebenwirkungen in Verbindung mit den Medikamenten kommen. Da es bei Aufnahme in einer Klinik selten zu einer vernünftigen Anamnese kommt, ist es ratsam, einen Notfallpass oder Krisenpass vorzulegen. Diesen Pass sollte man als Psychiatrieerfahrener möglichst immer bei sich tragen. Ich hoffe, die Psychiater werden in Zukunft ihre Patienten besser über die Risiken und Nebenwirkungen aufklären.
Detlef Tintelott
Kontakt zur EXPA e.V.
Expertenpartnerschaft im Trialog (Betroffene, "Profis", Angehörige).
Gröpelinger Heerstraße 246a, 28237 Bremen, Tel.: 0421/3801950
E-mail: ansprechpartner@expa-trialog.de
Internet: www.expa-trialog.de
Treffen alle 14 Tage an einem Dienstag
Kontakt zum Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) e.V.:
Geschäftsstelle: Herner Straße 406, 44807 Bochum, Tel.: 0234/917 907-31
E-mail: kontakt-info@bpe-online.de
Im Internet unter www.bpe-online.de
Für Bremen im erweiterten Vorstand des BPE: Detlef Tintelott (0421/40989347)
Veranstaltungstipps:
Trialog Bremen
(Austausch von Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern in der psychiatrischen Versorgung)
Am 09.01.2025, von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr im Cafe´Sophie, auf dem Gelände des Klinikums Bremen Ost. Thema: "Menschlichkeit in der Psychiatrie. Wie kann eine bedarfsgerechte und respektvolle Versorgung in der Zukunft aussehen?"
Zum Artikel:
Grundverständnis psychischer Erkrankungen und deren Behandlung in der Psychiatrie
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Basiswissen Psychiatrie-Recht (BPE)
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