Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Bremen e.V.

(LVPE Bremen e.V.)             gegründet 1997

Postadresse: Züricher Straße 40, 28325 Bremen

Telefon: 0421/40989347

E-mail: vorstand.lvpe-hb@gmx.de

 

Über unseren Verein:

Wir gehören dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.(BPE) an. Unsere Mitglieder haben eine Doppelmitgliedschaft.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein von Psychiatrie-Erfahrenen (Betroffenen) und wollen eine Verbesserung in der psychiatrischen Versorgung erreichen, ohne Zwang und Gewalt in der Behandlung. Unsere Mitglieder sind in verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen vertreten, z.B. in der Besuchskommission und dem Landespsychiatrieausschuss. An der Umsetzung der Psychiatriereform (Beschluss der Bürgerschaft von 2013) sind wir aktiv beteiligt. Wir möchten die "Sondergesetzte" für psychisch Erkrankte abschaffen, die Grundrechte sollten auch für Psychiatriepatienten gelten und die Medikamente (Psychopharmaka) sollten vorsichtiger eingesetzt werden. Eine Zwangsbehandlung mit Antipsychotika (Neuroleptika) sehen wir kritisch, ebenso eine Fixierung am Bett. Diese Zwangsmaßnahmen wollen wir durch Änderungen im PsychKG (Gesetz) stark einschränken. Ebenso sollte jedem mit richterlichem Beschluss Untergebrachten in der Psychiatrie ein täglicher Ausgang ins Freie von mindestens 1 Stunde zustehen, da es sich hier um Freiheitsentzug handelt. Wir möchten vermehrt ehemalige Patienten mit einer Zusatzausbildung (EX-IN) in der psychiatrischen Versorgung einsetzen. Hier arbeiten wir mit der EXPA e.V. zusammen. Wer Interesse an unserer Arbeit hat, kann zu unseren Treffen kommen oder per Email oder Telefon Kontakt zu uns aufnehmen. Wir beraten und unterstützen auch Hilfesuchende.

Zu unseren monatlichen Treffs kann jeder Interessierte kommen auch ohne Mitgliedschaft.   

 

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung in der Psychiatrie

Am 24.07.2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht über zwei Klagen zum Thema Fixierung. Danach sind Fixierungen ärztlich anzuordnen und dürfen ohne richterliche Genehmigung maximal 1/2 Stunde andauern. Längere Fixierungen sind nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt. Außerdem muss eine 1 zu 1 Betreuung durch eine Sitzwache während der Fixierung sichergestellt werden. Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden, dass er die Fixierung nachträglich gerichtlich prüfen lassen kann. Deshalb sind Grund, Dauer und Verlauf der Fixierung zu dokumentieren.

 

 

 

Gut für die seelische Gesundheit        

 

Ein Spaziergang an der frischen Luft ist gut für die seelische Gesundheit, so heißt es. Darum sollte man täglich rausgehen. Wer im Gefängnis oder in der Forensik (Maßregelvollzug) sitzt, hat nach dem Gesetz täglich eine Stunde Ausgang an die frische Luft. Wer aber in der Allgemeinpsychiatrie nach PsychKG wegen Eigen- oder Fremdgefährdung untergebracht ist, hat laut Gesetz kein Anrecht auf Ausgang. Wie sich eine Ausgangssperre anfühlt, haben viele Menschen gerade gespürt, die 2 Wochen in Quarantäne waren. Einige sind in diesen 2 Wochen abgedreht oder wurden gewalttätig. Doch in der Psychiatrie geht man von mindestens 4 Wochen ohne Ausgang aus. Selbst, wenn man Ausgang hat, kann dem Patienten dieser verweigert werden. Beispiel: Eine Patientin sagt, „mir fällt hier drin die Decke auf den Kopf, ich muss dringend  an die frische Luft.“ Antwort vom Personal: „In diesem Zustand können wir sie nicht rauslassen.“ Es folgt eine Diskussion, die eskaliert und mit einer Fixierung endet. Wenn normale Menschen nach ein oder zwei Wochen ohne Ausgang abdrehen, wie soll dann ein seelisch Erkrankter bei 4 oder 6 Wochen ohne Ausgang gesunden? Man könnte in den betroffenen Kliniken tägliche, begleitete Ausgänge für alle anbieten. Das Gesetz, Bremer PsychKG, muss dringend eine Regelung für einen täglichen Ausgang an die frische Luft von mindestens 1 Stunde aufnehmen. Mit dem jetzigen Gesetzestext schafft man nur Dauerpatienten, die u.a. wegen der Ausgangssperren abdrehen. Ziel einer Behandlung sollte doch eine schnelle Genesung sein. Die Psychiatrie muss in der Behandlung weg von einem System des Zwangs und der Gewalt.

 

Detlef Tintelott

 

 

 

Nicht alles schlucken!

 

„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die Packungsbeilage und fragen sie ihren Arzt oder Apotheker.“ So kennen wir es aus der Fernsehwerbung. Eigentlich müsste dies auch für Psychopharmaka gelten. Doch wer wird schon in der Psychiatrie vor Risiken gewarnt? Man wird leider eher dazu gezwungen, bestimmte Medikamente zu schlucken, da es sonst zu Zwangsmaßnahmen kommen könnte. Aber man kann sich auf Nachfrage die Wirkung und Nebenwirkungen vom Arzt erklären lassen. Oder man lässt sich die Packungsbeilage geben und liest es selber nach. Wer meint, ein Medikament nicht zu vertragen, kann dem Arzt erklären, welche der aufgelisteten Nebenwirkungen er hat. Wer mehrere Medikamente verordnet bekommt, sollte diese Kombination vom Apotheker prüfen lassen. Ab 4 Medikamenten kann es gefährlich werden. Man sollte immer bedenken, dass Psychopharmaka die seelischen Erkrankungen nicht heilen, sondern lindern. Psychopharmaka sollten nicht missbraucht werden. Man muss nicht gleich gegen jedes kleine Problem eine Pille schlucken. Antidepressiva werden als Drogen geführt. Tavor kann nach wenigen Wochen süchtig machen. Haldol kann zu erheblichen Schäden führen. Man muss aufpassen, nicht Tablettensüchtig zu werden. Wer ein oder zwei helfende Medikamente gefunden hat, sollte diese nicht ohne Absprache mit dem behandelnden Arzt absetzen. Ich möchte alle, die Medikamente nehmen, vor Alkohol und Drogen warnen. Es kann zu erheblichen Nebenwirkungen in Verbindung mit den Medikamenten kommen. Da es bei Aufnahme in einer Klinik selten zu einer vernünftigen Anamnese kommt, ist es ratsam, einen Notfallpass oder Krisenpass vorzulegen. Diesen Pass sollte man als Psychiatrieerfahrener möglichst immer bei sich tragen. Ich hoffe, die Psychiater werden in Zukunft ihre Patienten besser über die Risiken und Nebenwirkungen aufklären.

 

Detlef Tintelott

 

 


Kontakt zur EXPA e.V.

Expertenpartnerschaft im Trialog (Betroffene, "Profis", Angehörige).

Gröpelinger Heerstraße 246a, 28237 Bremen, Tel.: 0421/3801950

E-mail: ansprechpartner@expa-trialog.de

Internet: www.expa-trialog.de

Treffen alle 14 Tage an einem Dienstag

 

Kontakt zum Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) e.V.:

Geschäftsstelle: Herner Straße 406, 44807 Bochum, Tel.: 0234/917 907-31

                             E-mail: kontakt-info@bpe-online.de

                              Im Internet unter www.bpe-online.de

Für Bremen im erweiterten Vorstand des BPE: Detlef Tintelott (0421/40989347)


Veranstaltungstipps:

 

Trialog Bremen

(Austausch von Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern in der psychiatrischen Versorgung)

 

Am 14.11.2024, von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr im Cafe´Sophie, auf dem Gelände des Klinikums Bremen Ost. Thema: Himmelhochjauchzend - zu Tode betrübt. Austausch zum Thema Bipolare Störung (früher manisch-depressiv genannt).